Wie wir helfen - Wie sie helfen

Wie wir Ihnen helfen – Wie Sie uns helfen

In unserer Beratungsstelle in Perleberg bieten wir Schuldner- und Insolvenzberatung an. Als Mitglied des Paritätischen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. stehen wir für professionelle und qualifizierte Hilfe. Wir sind vom Land Brandenburg als geeignete Stelle für Schuldnerberatungen anerkannt und eine gemeinnützige Einrichtung.

Wir können Ihnen helfen

  • in einem Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen Lösungswege auf
  • wir führen Budgetberatungen durch, verhandeln mit Ihren Gläubigern über Ratenzahlungsverträge, schließen in Ihrem Sinne Vergleiche mit Ihren Gläubigern oder begleiten Sie bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens sowie darüber hinaus
  • als anerkannte geeignete Stelle. Wir führen diese Tätigkeiten in Eigenregie aus, sie durch uns werden nicht an ein anderes Büro oder einen Rechtsanwalt verwiesen
  • die Kosten übernimmt in der Regel das Land Brandenburg, nähere Informationen erhalten Sie im kostenfreien Erstgespräch

Wir vermitteln keine Kredite oder Versicherungen. Unsere Arbeit beruht auf der Gesetzmäßigkeit des gültigen Insolvenzrechts (Insolvenzordnung).


So können Sie uns helfen

Sie können uns allerdings auch helfen. Damit die Bearbeitungszeit verringert wird und wir Ihnen schnell behilflich sein können, sollten Sie nur einige Punkte beachten:

  • bringen sie zur Beratung einen aktuellen Einkommensnachweis mit (Gehaltsabrechnung, Bewilligungsbescheid der ARGE, Rentennnachweis etc.)
  • ordnen Sie Ihre Gläubigerunterlagen und bringen Sie diese ebenfalls mit (Rechnungen, Mahnungen, eidesstattliche Versichrung etc.)
  • listen Sie ihr gesamtes Vermögen auf (Lebensversicherung, Sparguthaben, Forderungen gegen Dritte etc.)
  • bringen Sie zur Erstberatung einen ausgefüllten Stammbogen und Haushaltsplan mit – beide Dokumente finden Sie unter Downloads

Eine gute Vorarbeit hilft uns Ihre Probleme schnell zu beurteilen, die richtigen Maßnahmen zu treffen und Ihren Fall zeitnah zu bearbeiten. Je vollständiger die Unterlagen im Erstgespräch sind, desto schneller können wir für Sie handeln. Dazu sollten auch Wohnortwechsel umgehend mitgeteilt werden.

Selbstverständlich  unterliegen auch wir den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass uns die anvertrauten Informationen d. strengsten Geheimhaltung unterliegen und nicht nach Außen getragen werden.